• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    01.03.2021
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.193/21-018

Zurückweisung eines Zulassungsantrages

Die KommAustria hat den Antrag von A vom 10.12.2020 auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes unter Zuordnung der Übertragungskapazitäten „A 103 (Jodok) 99,5 MHz“ und „A 103 (Jodok) 103,0 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk gemäß § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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