Der M4TV GmbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „M4TV“ über die der M4TV GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 23.10.2018, KOA 4.214/18-004, zugeordnete Multiplex-Plattforum für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Region Steyr und Mostviertel“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
„M4TV“ ist ein regionales, an alle Altersgruppen gerichtetes 24-Stunden Programm („M4“), das in der Programmgestaltung alle gesellschaftlichen Bereiche des Verbreitungsgebietes berücksichtigt und insbesondere aktuelle Informationen aus den Gemeinden und deren öffentlichen Einrichtungen sowie Reportagen von Privaten, Vereinen und der Wirtschaft umfasst. Es besteht aus folgenden Hauptkategorien: Nachrichten & Regionales via „M4-Aktuell“, Politik & Wirtschaft, Kultur inklusive „Kulturpunkt“ sowie Sport inklusive „M4-Sportstudio“. Das unverschlüsselt ausgestrahlte und zur Gänze eigengestaltete Programm wird mehrmals am Tag wiederholt. Der wöchentliche Sendungswechsel erfolgt jeweils am Donnerstag.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA