Dem Verein zur Schaffung und zum Betrieb von unabhängigen Fachhochschulradios St. Pölten wurde vom 01.04.2003 bis zum 31.03.2004 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach ein Programm für Studenten und Schüler gesendet wird. Das Programm umfasst Sendungen, wie eine klassische Morgensendung, ein Campusradio, Sendungen mit Interaktion mit Hörern mittels Chat, ICQ, Mail oder Telefon, Late Night Talk, Wunschsendungen, Rocksendungen, Sendungen in denen Musikgruppen aus dem Raum St. Pölten vorgestellt werden, Sprachsendungen, Sendungen zu den Themenbereichen um IT und Medien und Chartsendungen. In der Zeit zwischen 08:00 und 18:00 Uhr werden stündlich selbstproduzierte Nachrichten gesendet.
Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA