Der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG wurde gemäß § 22 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter versuchsweiser Nutzung der Übertragungskapazitäten gemäß Spruchpunkt 4. zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) mittels „further evolved Multimedia Broadcast Multicast Service“ (feMBMS) („5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“) erteilt.
Die Zulassung umfasst die Versorgung des Großraums Wien und wurde für den Zeitraum 01.12.2019 bis 30.06.2020 befristet.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA