• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    30.08.2023
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    noch nicht in RFVDB eingetragen
  • GZ
    KOA 1.950/23-069

Feststellungsbescheid betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf

Die KommAustria hat auf Antrag von Gerald Hubert vom 20.07.2023 gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihm bereitgestellten Angebot „Gery kocht“, welches auf der Plattform YouTube unter https://www.youtube.com/channel/UCU0ny3in3OENvFO6seMkPbw abrufbar ist, derzeit um einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 4 iVm Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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