Die Komm Austria hat aufgrund der Anzeige der gotv Fernseh GmbH am 03.10.2014 gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm zwischen 08.10.2014 und 15.10.2014 zusätzlich und ab 15.10.2014 ausschließlich über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.117, Frequenz 12.692 MHz verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA