Der Antrag der High View Holding GmbH vom 17.05.2018 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Satellitenfernsehprogrammes wird gemäß § 4 Abs. 1 und 2 und § 5 Abs. 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G