• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    07.03.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.965/18-035

Straferkenntnis wegen Nicht-Vorlage von Aufzeichnungen

Der Beschuldigte hat als gemäß § 9 Abs. 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften Verantwortlicher der A.Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH zu verantworten, dass die A.Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH als Mediendiensteanbieterin des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „oe24.TV“ in 1010 Wien, Friedrichstrasse 10, der KommAustria auf ihre Aufforderung vom 21.06.2018, zugestellt am 25.06.2018, binnen der gesetzten Frist von drei Tagen keine Aufzeichnungen der unter der URL http://www.oe24.at/tv abrufbaren Videos:

1. „Überwachung durch BND, Abhörskandal: Regierung verlangt Aufklärung“
2. „OE24.TV-INTERVIEW, Exklusiv: Oliver Pocher im Interview“
3. „MIT WOLFGANG FELLNER, Fellner! Live: Die Insider zu aktuellen Themen“
4. „BEST OF WM 2018, Brasilien-Schweiz: Das sind die Highlights“
5. „BUNTES SPEKTAKEL IN WIEN, 200.000 feiern Regenbogenparade“
6. „OE24.TV-INTERVIEW MIT PHILIPP PRACSER, Grand Opening der Wiener „Blumenwiese““
7. „SAMSTAG (16.6), Aktuelle Wetterprognose für Samstag“
8. „FUSSBALL-WM, FIFA-WM: Die besten WM-Songs“
9. „400.GEBURTSTAG, Campari feiert mit Schwarzen Kameel Jubiläum“
10. „COOKING TV, NAH&FRISCH, Geburtstagskuchen anlässlich des 35 Jahre Jubiläums von Nah&Frisch“

zur Verfügung gestellt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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