Der Antenne Österreich GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Übertragungskapazitäten "INZING 2 (Stieglreith) 97,6 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes "Innsbruck 105,1 MHz" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck 105,1 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA