Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der WELLE SALZBURG GmbH für den Zeitraum von 24.01.2018 bis 25.01.2018 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 und 2) beschriebenen Funkanlagen
• „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 99,70 MHz“ (Dipol-Antenne) sowie
• „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 99,70 MHz“ (Yagi-Antenne)
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Becheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA