Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der WELLE SALZBURG GmbH für den Zeitraum von 24.01.2018 bis 25.01.2018 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 und 2) beschriebenen Funkanlagen
• „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 99,70 MHz“ (Dipol-Antenne) sowie
• „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 99,70 MHz“ (Yagi-Antenne)
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Becheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF