• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    30.06.2015
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    A
  • GZ
    KOA 1.960/15-160

Strafverfügung wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G

A hat es im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 unterlassen, bei der KommAustria in 1060 Wien, Mariahilferstraße 77-70, eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des von ihm veranstalteten Abrufdienstes "www.etalks.tv" vorzunehmen.

Die Strafverfügung ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Entscheidung entspricht nicht dem Original.

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