Die KommAustria hat auf Antrag der Stadtwerke Judenburg AG den Zulassungsbescheid dahingehend abgeändert, dass die der Antragstellerin zugeordnete Übertragungskapazität „SFN Steiermark-Mitte Kanal 49“ (10ST400) nunmehr aus folgenden Sendeanlagen gebildet wird:
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA