Die KommAustria hat auf Antrag der Stadtwerke Judenburg AG den Zulassungsbescheid dahingehend abgeändert, dass die der Antragstellerin zugeordnete Übertragungskapazität „SFN Steiermark-Mitte Kanal 49“ (10ST400) nunmehr aus folgenden Sendeanlagen gebildet wird:
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G