Die KommAustria hat der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung der Region Mur-, Mürztal für die Dauer von 10 Jahren beginnend mit 01.12.2008 erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
BRUCK MUR 3 (Mugl) Kanal 57
KNITTELFELD 3 (Tremmelberg) Kanal 57
LEOBEN 3 (Bärnerkogel) Kanal 57
TRABOCH (Schafberg) Kanal 57
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA