Der A GmbH & Co KG wird gemäß § 35 Abs. 12 KOG die Entrichtung des Finanzierungsbeitrags zur Finanzierung des Aufwandes der RTR-GmbH und der KommAustria für das dritte und vierte Quartal 2011 in der Höhe von jeweils netto EUR, zuzüglich 20% USt, brutto daher jeweils EUR, sowie netto EUR, zuzüglich 20% USt, brutto daher EUR aus der Schlussabrechnung des Finanzierungsbeitrages für das Jahr 2010, abzüglich der sich aus der Schlussabrechnung für das Jahr 2011 ergebenen Gutschrift in Höhe von netto EUR , zuzüglich 20% USt, brutto daher EUR, sohin insgesamt in der Höhe von brutto EUR, vorgeschrieben und weiters aufgetragen, den genannten Gesamtbruttobetrag binnen 14 Tagen auf das Konto der RTR-GmbH, IBAN: AT932011129231280909, BIC: GIBAATWWXXX, Verwendungszweck: „KOA 5.002/13-001“, zu entrichten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Formatierung entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA