Die KommAustria hat das Begehren von „Die Weißen“ auf „Richtigstellung im ORF“ sowie auf „Chance auf persönliche Richtigstellung (…) durch ein Interview“ jeweils „noch rechtzeitig vor dem Nationalratswahltermin am 15. Oktober 2017“ gemäß § 36 Abs. 1 iVm § 37 Abs. 1, 3 und 4 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA