Die KommAustria hat das Begehren von „Die Weißen“ auf „Richtigstellung im ORF“ sowie auf „Chance auf persönliche Richtigstellung (…) durch ein Interview“ jeweils „noch rechtzeitig vor dem Nationalratswahltermin am 15. Oktober 2017“ gemäß § 36 Abs. 1 iVm § 37 Abs. 1, 3 und 4 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G