Mit Bescheid vom 14.11.2012, KOA 11.500/12-016, hat die KommAustria eine Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk wegen des Austauschs der ORF Digital-Sat-Karte und Vorschreibung einer Gebühr von EUR 14,90 wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G iVm § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA