Mit Bescheid vom 14.11.2012, KOA 11.500/12-016, hat die KommAustria eine Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk wegen des Austauschs der ORF Digital-Sat-Karte und Vorschreibung einer Gebühr von EUR 14,90 wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G iVm § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF