• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    25.11.2021
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    ARTive Space e.U.
  • GZ
    KOA 1.950/21-157

Feststellungsbescheid betreffend das Nichtvorliegen eines audiovisuellen Mediendienstes

Die KommAustria hat über den Antrag von ARTive Space e.U. vom 25.08.2021 gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihr angebotenen Kanal "Swish-Tap-Ting! ASMR", abrufbar unter https://youtube.com/channel/UCekHgFSVCfShZjUIktmSSnQ, derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht

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