Aufgrund der Anzeige vom 12.10.2020 von A betreffend den YouTube-Kanal „Purgstall TV“, abrufbar unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCArnlWfN2aUQZHRieQwgHhQ/videos, stellt die KommAustria gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G fest, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Dienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA