Der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH, Landstraße 3, 4020 Linz, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für den Zeitraum vom 27.11.2012 bis zum 30.12.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Winter im Museumsquartier 2012“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA