• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Medientransparenz
  • Datum
    16.04.2020
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 13.500/20-004

Straferkenntnis wegen unterlassener Bekanntgabe nach dem MedKF-TG

Der Beschuldigte hat als vertretungsbefugtes Organ der City-Management Leoben Gesellschaft mbH und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers in 8700 Leoben, Hauptplatz 12, zu verantworten, dass die City-Management Leoben Gesellschaft mbH innerhalb des Zeitraums von 01.04.2019 bis 15.04.2019 sowie in der mit Schreiben vom 23.04.2019, KOA 13.250/19-002, gesetzten Nachfrist von vier Wochen, d.i. im Zeitraum von 30.04.2019 bis 28.05.2019, die Bekanntgabe gemäß § 2 MedKF-TG an die KommAustria über die unter www.rtr.at abrufbaren Webschnittstelle unterlassen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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