• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    19.06.2020
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/20-018

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage SPITZERBERG

Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß §§ 74 Abs. 1, 81 Abs. 2a und 5 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G die im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebene Übertragungskapazität „SPITZERBERG 89,6 MHz“ zugeordnet sowie die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlage für die Dauer von zehn Jahren ab 14.07.2020 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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