Die KommAustria hat der Antenne Vorarlberg GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „Tunnel Dalaas (BS Mitte) 104,1 MHz“ sowie „Tunnel Langen (BS West Arlbergtunnel) 100,2 MHz“ für die Dauer der mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.180/11-003, erteilten Zulassung für das Versorgungsgebiet „Vorarlberg“ erteilt. Die beiliegenden technischen Anlageblätter bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA