Die KommAustria hat über Anzeige der RE1 Digital Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 03.10.2019, KOA 4.425/19-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms ,,reeins.tv‘‘ gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der RE1 Digital Media GmbH wie folgt gesendet werden darf:
Ab 05.12.2023 werden dienstags in der Zeit von ca. 20:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr Kinofilme gezeigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA