• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    23.11.2023
  • Unterkategorie
    Programmänderungen
  • Partei(en)
    RE1 Digital Media GmbH
  • GZ
    KOA 2.150/23-019

Genehmigung einer Programmänderung

Die KommAustria hat über Anzeige der RE1 Digital Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 03.10.2019, KOA 4.425/19-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms ,,reeins.tv‘‘ gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der RE1 Digital Media GmbH wie folgt gesendet werden darf:
Ab 05.12.2023 werden dienstags in der Zeit von ca. 20:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr Kinofilme gezeigt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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