Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 Übertragungskapazitäten „MISTELBACH (Silo) 90,5 MHz“ und „HORNSBURG 91,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.701/11-007, zugeteilten Versorgungsgebiets „Wien 104,2 MHz“ zugeordnet.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Bundeshauptstadt Wien sowie teilweise die Bezirke Wien-Umgebung, Mödling, Eisenstadt Umgebung, Baden, Korneuburg, Gänserndorf sowie Mistelbach, soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G