Der A3 Privatfernsehen Betriebs GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA SES 19,2 Grad Ost, digital, unverschlüsselt verbreiteten Fernsehprogramms für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft desBescheides erteilt.
Beim Programm "Alpen Adria TV" handelt es sich um ein 24h-Programm, welches die Bereiche Bildung, Kultur, Unterhaltung, Musik, Shows, Sport, Shopping und Nachrichten umfasst. Im Film- und Serienbereich liegt der Schwerpunkt auf europäischen Werken, wobei vorrangig österreichische Produktionen gesendet werden. Das Programm ist unter Einrechnung der Wiederholungen zu mindestens 50% eigenproduziert.
Auf die Zulassung wurde mit 27.03.2006 verzichtet, sie ist daher gemäß § 5 Abs. 7 Z 3 PrTV-G erloschen.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA