Die KommAustria hat der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die aus den in den Beilagen 1a. bis 1d. beschriebenen Funkanlagen „SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 102,8 MHz“, „HAUNSBERG (Austro Control Turm) 102,8 MHz“, „VORAU (Mobilfunkmast) 102,8 MHz“ und „STRASSWALCHEN (Tannberg) 102,8 MHz“ bestehende Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 30.08.2022, KOA 1.411/22-011, zugeteilten Versorgungsgebietes „Stadt Salzburg 106,6 MHz und Teile des Innergebirgs“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA