• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    15.10.2014
  • Unterkategorie
    Abschöpfung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 11.260/14-017

Abschöpfungsverfahren wegen Überschreitung des öffentlich-rechtlichen Auftrags

Aufgrund des vom ORF im Zeitraum vom 01.02.2013 bis zum 21.02.2013 bereitgestellten eigens für mobile Endgeräte gestalteten Online-Angebotes zur Ski-Weltmeisterschaft in Schladming in Form einer Software-Applikation für iOS- und Android-Geräte („mobile App“), das gemäß dem rechtskräftigen Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 11.11.2013, GZ 611.812/0001 BKS/2013, als die Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags überschreitend anzusehen ist, wurde gemäß § 38a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 1 letzter Satz ORF-G die Abschöpfung von Einnahmen aus Programmentgelt bzw. diesen gleichzuhaltenden Mitteln in der Höhe von EUR 140.930,84 angeordnet.

Die Beschwerde des ORF wurde mit Erkenntnis des BVwG vom 10.08.2017, W249 2014641-1/15E, als unbegründet abgewiesen.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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