Die KommAustria hat dem Verein vidaFlex Vereinigung der Ein-Personen-Unternehmen Österreich gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 99,1 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen, Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 99,1 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet „WIEN 11 (KW Simmering) 99,1 MHz“ im Wesentlichen Teile des Stadtgebietes von Wien. Die Wiener Gemeindebezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, und 9 können vollständig versorgt werden. Die Gemeindebezirke 2, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 und 23 können teilweise versorgt werden. Ebenso können in den niederösterreichischen Bezirken Korneuburg, Tulln und St. Pölten die Gemeinden Leobendorf, Korneuburg, Klosterneuburg, Langenzersdorf und Purkersdorf teilweise versorgt werden.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA