Die Anzeige der Energienetze Steiermark Steiermark GmbH (FN 242892 w) vom 21.06.2017 betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UCMsocx47y4b8cPVEHhmPSxA abrufbaren YouTube-Kanal „Energienetze Steiermark“ wird gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF