• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    10.08.2017
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayerischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.004/17-013

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "BREGENZ 1 - Pfänder DAB Block 10A"

Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder DAB Block 10A“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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