Der TIV KABEL-FERNSEHGESELLSCHAFT m.b.H. wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 71/2003, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1G, 19,2° Ost, verbreiteten Sparten-Fernsehprogramms ("goTV") für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung erteilt.
Das Programm ist ein 24-stündiges Spartenprogramm mit Schwerpunkt in den Bereichen Musik und Freizeitinformationen, wie Kino, Sport, Konzerte und Computerspiele, für die Zielgruppe der 14 bis 25-Jährigen.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA