Der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH, Landstraße 3, 4020 Linz, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 26.07.2011 bis zum 26.10.2011 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Sommer im Museumsquartier – 10 Jahre Museumsquartier" erteilt.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G