• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    18.01.2017
  • Unterkategorie
    RDS-PI Codes
  • Partei(en)
    Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H.
  • GZ
    KOA 1.021/17-005

Zuordnung von geänderten RDS-PI-Codes

Auf Antrag der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. wurde die mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2016, KOA 1.021/16-001, geändert mit Bescheid vom 03.01.2017, KOA 1.021/17-002, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 25 beschriebenen Funkanlagen gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass der bisherige überregionale RDS-PI-Code durch den überregionalen RDS-PI-Code „AC47 (hex)“ für sämtliche Funkanlagen ersetzt und für die Funkanlagen im Burgenland darüber hinaus der zusätzliche RDS-PI-Code „A448 (hex)“ wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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