• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    03.02.2014
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Freier Rundfunk Freistadt GmbH
  • GZ
    KOA 1.377/13-011

Erteilung einer Hörfunkzulassung für das Versorgungsgebiet "Freistadt"

Der Freier Rundfunk Freistadt GmbH wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 04.03.2014 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Freistadt“ erteilt. Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten „FREISTADT 3 (Oberrauchenödt) 107,1 MHz“, „WARTBERG (Hochbehälter) 103,1 MHz“ und „S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet den Bezirk Freistadt, den westlichen Teil des Bezirks Urfahr-Umgebung, den nördlichen Teil des Bezirks Perg sowie Teile der Stadt Linz, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.

Das Programm ist ein nichtkommerzielles, werbefreies, vorwiegend deutschsprachiges und überwiegend regional und auf alle Altersgruppen ausgerichtetes 24-Stunden-Vollprogramm im Sinne der Charta der Freien Radios Österreich, welches Sendezeit für engagierte Menschen, Vereine und gemeinnützigen Initiativen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens im Versorgungsgebiet zur Verfügung stellen soll. Etwa 79 % der Sendungen sind eigengestaltet, der Rest des Programms wird von anderen österreichischen Freien Radios und Fernsehprogrammen bzw. die deutschsprachigen Nachrichten von Radio Prag übernommen. In 40 % der Sendezeit, insbesondere von 00:00 bis 06:00 Uhr, werden unmoderierte Musikstrecken ausgestrahlt. Im übrigen Programm beträgt der Wortanteil je nach Sendungstyp zwischen 25 % und 30 % (moderierte Musiksendungen) und 80 % und 90 % (bei Themensendungen). Die eigengestalten Sendungen werden in der Programmsäule „Offener Zugang“ von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Gruppen bzw. in den Programmsäulen „Redaktion“ und „Bildungs- und Kulturkanal“ von angestellten oder freiberuflichen Redakteuren gestaltet. Das Musikprogramm unformatiert, wobei der Schwerpunkt abseits des Mainstream und insbesondere auch auf Musik von österreichischen MusikerInnen und Musikgruppen liegt. In Sendungen im „Offenen Zugang“ liegt die Auswahl der Musik in der Verantwortung der jeweiligen SendungsgestalterInnen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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