Der Radio Event GmbH, Tannenberggasse 2, 6130 Schwaz, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003, wird für den Zeitraum vom 02.01.2012 bis 29.01.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk „Radio Olympia“ anlässlich der Olympischen Jugendwinterspiele 2012 in Innsbruck und Seefeld erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA