• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    24.02.2023
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Austria GmbH
  • GZ
    KOA 1.012/23-005

Standortverlegung sowie Änderung technischer Parameter betreffend die Ükap "NEUNKIRCHEN (EVN Kraftwerk) 102,5 MHz"

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Austria GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 17.03.2021, KOA 1.012/21-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „NEUNKIRCHEN (EVN Kraftwerk) 102,5 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortverlegung und Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 46.e) bewilligt wird.
Der Name der Übertragungskapazität lautet nunmehr „NEUNKIRCHEN 2 (Am Spitz) 102,5 MHz“ und wird im beiliegenden technischen Anlageblatt, welches einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet, näher umschrieben.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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