Der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2008 erteilt.
Es wurde ein Fensterprogramm, das im Ausmaß von insgesamt 225 Minuten täglich unter dem Titel „Sat.1 Österreich“ im Rahmenprogramm „Sat.1“ (Deutschland) der SAT.1 SatellitenFernseh GmbH ausgestrahlt werden soll, genehmigt.
Ein Programmfenster im Ausmaß von 180 Minuten pro Tag besteht aus einem Morgenprogramm („Frühstücksfernsehen“), dessen inhaltlichen Schwerpunkte Informations-, Unterhaltungs- und Talk-Elemente bilden.
Das zweite Programmfenster im Ausmaß von 30 Minuten pro Tag besteht aus österreichischen Infotainment- bzw. Magazinsendungen.
Das dritte Programmfenster im Ausmaß von 15 Minuten pro Tag besteht aus einer Nachrichtensendung, die wochentags beginnend um 20:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen beginnend um 18:30 Uhr, ausgestrahlt wird.
In den Programmfenstern werden vorwiegend österreichische Inhalte (z.B. österreichische Ereignisse und Veranstaltungen) behandelt und österreichischen Informations- und Aktualitätsinteressen Rechnung getragen.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA