Über Antrag der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Satellitenfernsehprogramms "Fashion TV" dahingehend genehmigt, dass das Programm nunmehr sowohl in SD als auch in HD und über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13D, 13° Ost, Polarisation horiziontal, Transponder 117, Frequenz 10.853 MHz, verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA