Über Antrag der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Satellitenfernsehprogramms "Fashion TV" dahingehend genehmigt, dass das Programm nunmehr sowohl in SD als auch in HD und über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13D, 13° Ost, Polarisation horiziontal, Transponder 117, Frequenz 10.853 MHz, verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G