• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    24.01.2008
  • Unterkategorie
    Multiplex-Plattformen
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.250/08-010

Zurückweisung des Antrags der ORS auf Erteilung einer Multiplex-Zulassung für mobilen terrestrischen Rundfunk

Die KommAustria hat den Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) auf Erteilung einer Multiplex-Zulassung für mobilen terrestrischen Rundfuk (MUX D, DVB-H) gemäß § 23 Abs. 3 Z 3 PrTV-G zurückgewiesen.
Diese Bestimmung verlangt "die Vorlage der mit Programmaggregatoren und Rundfunkveranstaltern getroffenen Vereinbarungen über die konkrete Programmbelegung im Basispaket sowie die Aufteilung der Datenrate". Die ORS bringt in ihrem Antrag vor, dass sie bis zum Antragsende keine Vereinbrungen mit Mobilfunkbetreibern (als Programmaggregatoren) abschließen konnte. Der Antrag war daher ohne Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages zurückzuweisen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 25.02.2008, GZ 611.195/0002-BKS/2008, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Damit ist die Zurückweisung rechtskräftig.

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