Der Radio Osttirol GmbH wurden ab 01.04.2008 die Übertragungskapazitäten "KOETSCHACH (Kronhof) 102,2 MHz", "MATREI OSTTIR 2 (Glanzalm) 101,7 MHz", "SILLIAN (Hollbruck) 103,9 MHz" und "WINKLERN 2 (Penzelberg) 105,8 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes "Osttirol" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Osttirol und Oberkärnten".
Bei den zugeordneten Übertragungskapazitäten handelt es sich um das ehemalige Versorgungsgebiet "Osttirol, Oberes Mölltal, Oberes Gailtal, Oberes Drautal, Hermagor, Weißensee", das nach Ablauf der zehnjährigen Zulassungsdauer im Jahr 2008 neu ausgeschrieben wurde. Diese Übertragungskapazitäten wurden nunmehr nicht mehr für ein eigenes Versorgungsgebiet, sondern zur Erweiterung eines bestehenden (ebenfalls ab 01.04.2008 zugeordneten) Versorgungsgebietes herangezogen.
In der Auswahl zwischen Neuschaffung eines Versorgungsgebietes und der Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete wurden daher die Anträge der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH und des Vereins "Radio Maria – Der Sender mit Sendung", jeweils auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes, abgewiesen. Weiters wurde der Antrag der Antenne Österreich GmbH auf Erweiterung des Versorgungsgebietes "Lienz" im Zuge der Auswahl nach § 10 Abs. 1 Z 4 und § 6 PrR-G abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 09.09.2008, GZ 611.140/0001-BKS/2008, die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen und den erstinstanzlichen Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA