Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. für den Zeitraum von 20.11.2017 bis 21.11.2017 den geänderten Betrieb der Funkanlage „SCHOEPFL (Laaben) 92,6 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA