Die KommAustria hat der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 15.01.2024 bis 28.01.2024 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „HausBau + EnergieSparen Tulln 2024“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in den Beilagen 1. bis 6. beschriebenen Übertragungskapazitäten „EMMERSDORF (Mobilfunkmast) 100,20 MHz“ ,„FEUERSBRUNN (Mobilfunkmast) 100,4 MHz“, „ROHRENDORF (Hauersteig) 106,7 MHz“, „GFOEHL 2 (Kühberg BOS) 94,0 MHz“, „TULLN (Tulbingerkogel) 103,4 MHz“, und „SPITZ AN DER DONAU (Tausendeimerberg) 89,0 MHz“, umfasst das Versorgungsgebiet Melk, Hollabrunn, Krems-Land, Krems-Stadt, Sankt Pölten- Land, Tulln, Korneuburg und Zwettl, kleine Teile von Krems Land und St. Pölten (Stadt). Das Versorgungsgebiete erstreckt sich von West nach Ost entlang der Donau vor Wieselburg – welches nicht versorgt ist - durch die Wachau bis in etwa kurz vor St. Andrä Wördern sowie nord-westlich ins Umland von Gföhl. Die Landeshauptstadt St. Pölten selbst ist nicht versorgt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA