• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    24.02.2022
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 11.261/22-003

Verfahren wegen Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4e Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 ORF-G iVm § 5a ORF-G durch den ORF

Die KommAustria hat gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 3 lit. a und 37 Abs. 1 ORF-G festgestellt, dass der ORF die Bestimmungen gemäß § 4e Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 ORF-G iVm § 5a ORF-G dadurch verletzt hat, dass er den Bundestag der Jungen ÖVP im Online-Angebot „TVthek.ORF.at“ am 15.05.2021 ab 16:00 Uhr als Livestream und von 15.05.2021 bis 22.05.2021 als Video on Demand bereitgestellt hat und das Online-Angebot dadurch nicht dem durch §§ 4b bis 4f ORF-G und dem Angebotskonzept für „TVthek.ORF.at“ gezogenen Rahmen entsprochen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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