• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    17.12.2015
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Verein Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung
  • GZ
    KOA 1.538/15-003

Bewilligung einer fernmelderechtlichen Änderung

Auf Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung werden gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „JENBACH 3 (Kanzelkehre Raststation) 107,9 MHz“ und „MAYRHOFEN 3 (Ahorn – Panorama Funkstation) 96,00 MHz“ dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden lokalen RDS-PI Codes nunmehr der überregionale RDS-PI Code „A3DD (hex)“ wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich (jeweils Zeile 18 des technischen Anlageblattes) vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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