• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    09.12.2021
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Radio Eins Privatradio GmbH
  • GZ
    KOA 1.021/21-015

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien, Niederösterreich und Burgenland“

Die KommAustria hat der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, 13 Abs. 1 Z 3 und 28e ff PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 10.01.2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien, Niederösterreich und Burgenland“ erteilt („Zusammengefasste Zulassung“).
Aufgrund der zugeordneten umschriebenen Übertragungskapazitäten umfasst das Versorgungsgebiet die Bundeshauptstadt Wien, weite Teile der Bundesländer Niederösterreich und Burgenland sowie angrenzende Teile der Bundesländer Oberösterreich und Steiermark, soweit sie durch diese Übertragungskapazitäten versorgt werden können.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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