Dem Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördliches Niederösterreich wurde vom 01.09.2002 bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren hinsichtlich der Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Bezirk Hollabrunn", längstens jedoch bis zum 31.08.2003, die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Programm ("GymRadio") umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein freies, multikulturelles Jugendprogramm welches in mehrere Sendeflächen mit den Inhalten Musik, Lokalinformation, Sozialservice & Jobbörse, Schulmagazin, Sprachkursen und Talk gegliedert ist und zum Teil mehrsprachig moderiert wird, verbreitet wird.
Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA