Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „BEZAU 2 - Richtfunkmast Bergstation 104,7 MHz“, „EBEN Pongau - Langbruckwald 104,3 MHz“, „S ANTON ARLB 2 - Galzig RIFU Telekom 103,3 MHz“, „BRUECKL - Lippekogel 105,3 MHz“ und „STEUERBERG - Hinterwachsenberg 106,6 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA