Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio B138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „WINDISCHGARSTEN 2 (Wurbauerkogel) 107,7 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 07.08.2018, KOA 1.381/18-014, zugeteilten Versorgungsgebietes „Kirchdorf an der Krems“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF