Mit diesen Bescheiden wurden Anträge auf Zuteilung der Übertragungskapazitäten BLUDENZ 91,7 MHz (ON 59), FRASTANZ 92,9 MHz (ON 60), GÖTZIS (Kummenberg) 98,6 MHz (ON 61) und BREGENZ 2 (Lauterach) 103,1 MHz (ON 62) abgewiesen, da sich die beantragten Zuteilungen als fernmeldetechnisch nicht realisierbar erwiesen haben.
Der Grund dafür lag jeweils an der zu erwartenden Störung bestehender Rundfunksender des Österreichischen Rundfunks oder ausländischer Rundfunksender.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G