• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    02.02.2021
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Kirchliche Stiftung Radio Stephansdom
  • GZ
    KOA 1.702/20-008

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 107,3 MHz“

Die KommAustria hat der kirchlichen Stiftung Radio Stephansdom gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 22.06.2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 107,3 MHz“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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